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Wissenschaftler: Online-Verwertungsrechte schützen!

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Ich weiß nicht, ob es schon jeder mitbekommen hat: am 1. Januar 2008 tritt der zweite Korb des neuen Urheberrechts in Kraft. Damit ist das Internet endgültig auch im Urheberrecht angekommen: die Online-Verwertung ist dann nämlich nicht mehr wie bisher eine “unbekannte Nutzungsform”. Konkret bedeutet das: Wenn man als Autor nicht explizit Widerspruch einlegt, fallen die Rechte für eine Online-Verwertung der zwischen dem 1. Januar 1966 und dem 31. Dezember 1994 veröffentlichten Texte automatisch an den Verlag, der die Print-Verwertungsrechte an diesen Texten besitzt. Besonders problematisch ist an der Angelegenheit, dass man selbst als Autor durch diese Rechteübertragung die Möglichkeit verliert, die eigenen Texte auf fachlichen oder institutionellen Servern oder Open Access Servern publizieren zu dürfen. Das heißt, man könnte unter Umständen Probleme bekommen, wenn man die eigenen Texte auf der Institutshomepage veröffentlichen möchte.

Will man nicht, dass der Verlag die eigenen Texte unbegrenzt online verwerten kann, sollte man bis zum 31. Dezember 2007 aktiv werden und seine Rechte geltend machen:

  • Hier gibt es einen Musterbrief, mit dem man seinem Verlag mitteilen kann, dass man der Übertragung der zum damaligen Zeitpunkt unbekannten Nutzungsarten widerspricht.
  • Eine andere, noch elegantere Lösung liegt darin, die einfachen Online-Nutzungsrechte an den eigenen Publikationen einer Bibliothek zu übertragen. Auch hierfür gibt es einen Musterbrief.

Man kann als Sozialwissenschaftler die Rechte an den eigenen Publikationen zum Beispiel dem DFG-geförderten Social Science Open Access Repository (SSOAR) übertragen, als Psychologe dem Repositorium PsyDok und als Pädagoge paedocs. Die Deutsche Initiative für Netzwerkinformationen (DINI) hält eine umfangreiche Liste deutscher Dokumenten- und Publikationsserver bereit, die für eine Rechteübertragung in Frage kommen könnten.

Generell sollte man bei neuen Publikationen darauf achten, dass man kein ausschließliches Nutzungsrecht an den Verlag überträgt und für sich selbst wenigstens ein einfaches Nutzungsrecht an den eigenen Arbeiten behält. Wenn man sich nicht ganz sicher ist, was zu tun ist: Fragen Sie Ihren Bibliothekar.

Weitere Links zum Thema:


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